15:10Kein Reisemangel: Reiseleitung darf per Whatsapp erreichbar seinDie Tatsache, dass die Reiseleitung nur per Whatsapp erreichbar ist, stellt keinen Reisemangel dar. Das urteilte nun das MĂŒnchner Amtsgericht (AZ 158 C 14594/23).
Im vorliegenden Fall hatte ein Urlauber aus der bayerischen Landeshauptstadt vom 12. bis 19. November 2022 eine Pauschalreise nach Dubai zum Preis von 774 Euro gebucht. Wie das Amtsgericht erlĂ€uterte, machte der Mann nach der Reise verschiedene MĂ€ngel bei dem Reiseveranstalter geltend und verlangte eine RĂŒckzahlung von 400 Euro. Ein Mangel war aus seiner Sicht, dass der deutschsprachige Reiseleiter nur per Whatsapp erreichbar und nicht permanent vor Ort gewesen war.
Reiseleiter muss AktivitÀten nicht begleiten
Das Amtsgericht sprach dem KlĂ€ger eine Minderung von fĂŒnf Prozent eines Tagesreisepreises, 4,84 Euro, als Minderungsbetrag fĂŒr einen entfallenen Besuch des Al Fahidi Forts zu. DarĂŒber hinaus wurde die Klage abgewiesen.
Laut den Richtern habe der Mann laut der Leistungsbeschreibung âeine qualifizierte Deutsch sprechende Reiseleitungâ erwarten dĂŒrfen. Dies sei gewĂ€hrleistet worden, denn der Reiseleiter sei per Whatsapp erreichbar gewesen. Nicht geschuldet gewesen sei hingegen, dass der Reiseleiter sĂ€mtliche AktivitĂ€ten des Reisenden persönlich begleitete.Â
Entgegen der Auffassung des KlĂ€gers sei es bei Pauschalreisen nicht branchenĂŒblich, dass der Reiseleiter wĂ€hrend des angebotenen Programms immer dabei ist, fĂŒhrten die Richter aus. Das Urteil ist rechtskrĂ€ftig. (uf)
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