EU will Entschädigungen bei Flugverspätungen senken
13:24EU will Entschädigungen bei Flugverspätungen senkenDie EU-Verkehrsminister haben sich vergangene Woche auf eine deutliche Reduzierung der Ausgleichszahlungen bei verspäteten Flügen geeinigt. Nach dem am 5. Juni beschlossenen Kompromiss sollen Passagiere gemäß der Fluggastrechte-Verordnung künftig erst ab vier statt bisher drei Stunden Verspätung eine Entschädigung erhalten, wie aus dem Ratsbeschluss hervorgeht.
Demnach ist dann für Flüge bis 3.500 Kilometer sowie längere innereuropäische Verbindungen eine Pauschale von 300 Euro vorgesehen. Bei Langstreckenflügen gibt es 500 Euro, allerdings erst ab sechs Stunden Verspätung. Bislang stehen Passagieren je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn sie ihr Ziel mehr als drei Stunden zu spät erreichen.
Die aktuell gültige EU-Verordnung sieht gestaffelte Entschädigungen vor: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro bei Langstrecken. Anspruchsberechtigt sind Passagiere, deren Flug in der EU startet oder dort mit einer europäischen Airline landet. Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt die Zahlung.
Die geplanten Änderungen treten nicht sofort in Kraft. Der Entwurf muss noch mit dem EU-Parlament verhandelt werden und kann dabei weitere Anpassungen erfahren.
Kritik sowohl von Verbrauchern als auch Airlines
Kritik kommt unter anderem von Verbraucherschützern und dem ADAC. Der Autoclub setzt sich nach eigenen Angaben weiter dafür ein, im Rahmen der Fluggastrechte-Novelle ein hohes Schutzniveau für Verbraucher aufrecht zu erhalten.
Auch die Airline-Branche, die bereits seit 2013 eine Reform der EU-Verordnung zu Entlastung der Fluggesellschaften fordert, ist nicht zufrieden. Brüssel habe „die Chance vertan, bei der dringend notwendigen Revision der Fluggastrechte Verbraucherschutz und betriebliche Realität tatsächlich in Einklang zu bringen,“ moniert der Luftfahrtverband BDL.
Er verwies auf eine Umfrage, wonach fast drei Viertel der Fluggäste eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von fünf Stunden in Kauf nehmen würde, wenn noch am selben Tag das Flugziel erreicht werde. „Diese Zahlen zeigen nachdrücklich, dass die höheren Schwellenwerte im Sinne der Verbraucher sind, denn sie geben den Airlines die nötige Zeit, im Störungsfall eine angemessene Weiterreise für die Passagiere zu organisieren“, so der BDL. (rie)