Urteil: Reisepreis-Erstattung nach Unwetter in Italien rechtens

09:26Urteil: Reisepreis-Erstattung nach Unwetter in Italien rechtensDie Reiserechtskammer am Amtsgericht Frankfurt am Main hat einem Urlauber Recht gegeben, der nach schweren Unwettern in Italien seine Reise stornierte und den Reisepreis zurĂŒckverlangte.
Der KlĂ€ger hatte fĂŒr sich und eine weitere Person eine Pauschalreise zum Preis von rund 2.400 Euro gebucht. Die Reise mit dem Titel „Kultur und Genuss in Italien“ sollte vom 12. bis 19. Juni 2023 stattfinden. Nach heftigen Unwettern am 16. Mai wurde in der Region Bologna der Katastrophenalarm ausgerufen, woraufhin der Urlauber am 17. Mai vom Reisevertrag zurĂŒcktrat und den bereits gezahlten Reisepreis zurĂŒckforderte. So schildert das Amtsgericht den Fall (AZ 2-24 S 75/24).
Berufung nicht erfolgreich
Die Kammer gab der Klage statt; die Berufung des Reiseveranstalters blieb erfolglos. Wie die Reiserechtskammer ausfĂŒhrte, schulde der Reisende keine RĂŒcktrittsentschĂ€digung, „wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer NĂ€he unvermeidbare, außergewöhnliche UmstĂ€nde auftreten, die die DurchfĂŒhrung der Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeintrĂ€chtigen.“ 
Maßgeblich fĂŒr einen entschĂ€digungslosen RĂŒcktritt sei, ob zum Zeitpunkt der RĂŒcktrittserklĂ€rung – bei einer sogenannten ex-ante-Beurteilung – aufgrund einer Prognose anzunehmen sei, dass besagte UmstĂ€nde bis zum Reiseantritt andauern oder erneut auftreten könnten, heißt es in einer Pressemitteilung.
Im vorliegenden Fall habe eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ bestanden, dass aufgrund der extremen RegenfĂ€lle und massiven Überschwemmungen die Reise nach Norditalien mit Gefahren und EinschrĂ€nkungen verbunden sein wĂŒrde, erlĂ€uterte das Gericht. Es verwies auf die BeschĂ€digung von Straßen, GebĂ€uden und Infrastruktur sowie auf die Verbreitung von Bakterien und Krankheiten. Der Einwand des Reiseveranstalters, die Reise sei spĂ€ter wie geplant und beanstandungsfrei durchgefĂŒhrt worden, war nach Auffassung der Kammer nicht entscheidend.
Das Berufungsurteil der Reiserechtskammer vom 16. April dieses Jahres ist rechtskrÀftig. (uf)

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